Das Hauptargument des HÀndlers war, dass diese Perlen, selbst wenn sie als Ausschuss betrachtet wurden, einen Marktwert hatten, insbesondere wenn ihre MÀngel weniger als die HÀlfte ihrer OberflÀche betrafen und sie als gesÀgte Kulturperlen vermarktet werden konnten.

Urteil des Gerichts

Das Gericht erkannte die QualitĂ€tskontrolle des Perlenzucht-Dienstes an, stellte jedoch auch fest, dass der Eigentumsentzug durch die Vernichtung der Perlen gemĂ€ĂŸ Artikel 17 der ErklĂ€rung der Menschen- und BĂŒrgerrechte von 1789 entschĂ€digt werden mĂŒsse. Gleichzeitig befand das Gericht jedoch, dass das Unternehmen nicht nachweisen konnte, dass die vernichteten Perlen zumindest teilweise kommerziell verwertet werden konnten.

EndgĂŒltige Entscheidung

Das Gericht entschied daher, dass Französisch-Polynesien der EURL Raipoe International eine EntschĂ€digung in Höhe von 10.297.782 F CFP fĂŒr den Eigentumsentzug von 323.080 Perlen, die am 17. Mai 2016 vernichtet wurden, zahlen muss.