Dieses Urteil folgt auf einen Eilantrag des Kollektivs "Touche pas à ma Perle", das schwerwiegende Bedenken hinsichtlich des Fehlens einer Ausschreibung, eines Wettbewerbsverfahrens und einer vorherigen öffentlichen Bekanntmachung geäußert hatte – Anforderungen, die für die Vergabe eines öffentlichen Auftrags zwingend sind.

Der Verband der Händler von Zuchtperlen aus Tahiti und der GIE Tahiti Pearl Auction, die beide an dem Gerichtsverfahren beteiligt waren, haben Recht bekommen. Das Gericht ordnete an, dass die Maison de la Perle diesen Berufsvertretern 150.000 Fcfp als Schadenersatz zahlt, um den erlittenen Nachteil anzuerkennen.

Diese Annullierung stellt den gesamten Prozess zur Schaffung des Tahiti Pearl Consortium infrage – ein ehrgeiziges Projekt, das die Perlenbranche neu beleben sollte. Wenn die Maison de la Perle dieses Projekt weiterverfolgen möchte, muss sie nun die Vorschriften für öffentliche Aufträge einhalten und eine öffentliche Ausschreibung durchführen, wie es das Gericht entschieden hat.