Diese Ankündigung wurde von Temauri Foster, Minister für Meeresressourcen und zuständig für die Perlenzucht, gemacht – mit dem klaren Ziel, das Image der Exzellenz, das mit der Tahiti-Perle verbunden ist, zu bewahren.

Diese Ausschussperlen, die von der Perlauster Pinctada margaritifera var. cumingii stammen, sind gemäß den geltenden Vorschriften von jeglicher Vermarktung oder Ausfuhr ausgeschlossen. Sie weisen Mängel auf, wie Kalkablagerungen, devitalisierte Zonen oder eine unzureichende Perlmuttschichtdicke, und erfüllen daher nicht die streng definierten Qualitätskriterien der Branche.

Bei den für den Export durchgeführten Kontrollen werden diese Ausschussperlen systematisch isoliert, bevor sie unter Aufsicht vernichtet werden. Um die Perlenzüchter bei diesem Qualitätssicherungsprozess zu unterstützen, sieht der Staat eine Entschädigung von 50 FCFP pro Gramm der aufbewahrten Ausschussperlen vor, begrenzt auf 500 Gramm pro Hektar und Jahr.

Diese Maßnahme soll die konsequente Eliminierung nicht konformer Produkte fördern. Im Jahr 2010 haben bereits 155 Produzenten von dieser Unterstützung profitiert, was insgesamt 233.118 entschädigten Perlen entspricht – ein klares Zeichen für eine entschlossene Politik zur Aufwertung des Labels „Perle von Tahiti“.